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Grundsatzerklärung zu den FSC-Kernarbeitsnormen

Die Grundsatzerklärung gilt für die im Geltungsbereich benannten Standorte:

Ottodruck GmbH, Friedrich-List-Straße 16, 78727 Oberndorf

Die Firma Ottodruck bekennt sich zu den FSC Kernarbeitsnormen und erklärt hiermit:

Wir setzen keine Kinderarbeit ein.

Es werden keine Arbeitnehmer unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.

Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere:

  • körperliche und sexuelle Gewalt
  • Schuldknechtschaft
  • Vorenthaltung von Löhnen einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
  • Einschränkung der Mobilität / Beweglichkeit des Arbeitnehmers
  • Einbehaltung von Ausweispapieren
  • Androhung von Denunziation bei den Behörden
  • Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.

Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind.

  • Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.
  • Die Arbeitnehmer können Arbeitnehmerorganisationen ihrer eigenen Wahl gründen und solchen beitreten.
  • Der Zertifikatsinhaber respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmerorganisationen ihre Satzungen und Regeln aufzustellen.
  • Mit rechtmäßig gegründeten Arbeitnehmerorganisationen und / oder ordnungsgemäß gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandelt.
  • Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren.

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