Grundsatzerklärung zu den FSC-Kernarbeitsnormen
Die Grundsatzerklärung gilt für die im Geltungsbereich benannten Standorte:
Ottodruck GmbH, Friedrich-List-Straße 16, 78727 Oberndorf
Die Firma Ottodruck bekennt sich zu den FSC Kernarbeitsnormen und erklärt hiermit:
Wir setzen keine Kinderarbeit ein.
Es werden keine Arbeitnehmer unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.
Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere:
- körperliche und sexuelle Gewalt
- Schuldknechtschaft
- Vorenthaltung von Löhnen einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
- Einschränkung der Mobilität / Beweglichkeit des Arbeitnehmers
- Einbehaltung von Ausweispapieren
- Androhung von Denunziation bei den Behörden
- Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.
Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind.
- Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.
- Die Arbeitnehmer können Arbeitnehmerorganisationen ihrer eigenen Wahl gründen und solchen beitreten.
- Der Zertifikatsinhaber respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmerorganisationen ihre Satzungen und Regeln aufzustellen.
- Mit rechtmäßig gegründeten Arbeitnehmerorganisationen und / oder ordnungsgemäß gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandelt.
- Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren.